VG Köln – Beschluss 4 L 3030/25
Aus der Entscheidung
Allerdings fällt insoweit auch auf, dass der Antragsteller fehlerhaft zitiert, was nahelegt, dass er seine Antragsschrift mithilfe eines KI-Werkzeugs erstellt und dessen Ergebnisse ungeprüft übernommen hat.
Vgl. zum Phänomen der "KI-Halluzinationen" auch schon OLG Celle, Beschluss vom 29. April 2025 - 5 U 1/25 -, juris, Rn. 16 ff.; AG Köln, Beschluss vom 2. Juli 2025 - 312 F 130/25 -, juris und jüngst LG Frankfurt, Beschluss vom 25. September 2025 - 2-13 S 56/24 -, juris.
Auch wenn der Antragsteller kein Rechtsanwalt ist, der insoweit gewiss noch höheren Pflichten unterliegt (vgl. § 43a Abs. 3 BRAO), so gibt das Gericht doch vorsorglich den Hinweis, dass der Antragsteller als Ratsmitglied der organschaftlichen Pflicht zur Intraorgantreue unterliegt (folgend aus § 43 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 242 BGB analog sowie dem verfassungsrechtlichen Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme).
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