VGH Baden-Württemberg – 3 S 1012/25

GERICHT
VGH Baden-Württemberg
AKTENZEICHEN
VGH 3 S 1012/25; VG 2 K 1899/25
ENTSCHEIDUNGSDATUM
July 8, 2025
PARTEI
Anwalt
Randnummer
S. 4, 2.

Aus der Entscheidung

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2025,

„Die Beschwerdebegründung enthält lediglich Schlagworte und pauschale Floskeln, lässt jedoch jedwede nachvollziehbare inhaltliche Auseinandersetzung mit der ausführlich begründeten Entscheidung des Verwaltungsgerichts vermissen. Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass es befremdet, dass die Antragsteller eine Vielzahl nicht auffindbarer Entscheidungen „zitieren“ und insoweit obergerichtliche Rechtsprechung behaupten, die es – soweit ersichtlich – nicht gibt.“

Hätte lawlink CHECK diesen Fehler erkannt?

lawlink CHECK prüft automatisch alle juristischen Zitate in Ihren Schriftsätzen auf Existenz und Richtigkeit – bevor Sie sie einreichen. Schützen Sie sich vor KI-Halluzinationen.

lawlink CHECK kennenlernen →