Wie schalte ich die Campus oder Campus Pro Version frei?
In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie mit Ihrer Universitäts-E-Mail-Adresse kostenlos auf die Campus-Version upgraden können.
In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie mit Ihrer Universitäts-E-Mail-Adresse kostenlos auf die Campus-Version upgraden können. Außerdem erklären wir, wie Sie mithilfe eines Gutscheincodes einer Partnerorganisation Zugang zur Pro-Version erhalten. Folgen Sie den nachstehenden Schritten, um alle Vorteile von lawlink optimal zu nutzen.
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App öffnen
Öffnen Sie die Webapp unter app.lawlink.de und melden Sie sich mit Ihrem lawlink Account an.
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Upgrade durchführen
Wenn Sie mit einer Universitäts-E-Mail-Adresse registriert sind, die für die Campus-Version freigeschaltet ist, können Sie nun kostenfrei auf die „Campus“-Version upgraden. Klicken Sie dazu auf „Jetzt kostenlos upgraden“.
Sie haben sich registriert, bevor Ihre Hochschule Partner wurde? Dann gehen Sie denselben Weg. lawlink prüft die E-Mail-Adresse, mit der Sie angemeldet sind, erneut und schaltet den Campus-Tarif frei, sobald eine Partnerhochschule dazu passt. Ein Umweg über den Support ist dafür nicht mehr nötig. Dasselbe gilt, wenn die Zuordnung zu Ihrer Hochschule bei der Registrierung nicht angekommen ist.
Sie können die Prüfung beliebig oft wiederholen. Ein laufendes Bezahlabo wird nur beendet, wenn Sie das ausdrücklich bestätigen.
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Gutscheincode eingeben
Geben Sie den Gutscheincode in das dafür vorgesehene Feld ein. Achten Sie auf die Groß- und Kleinschreibung. Klicken Sie dann auf „Upgrade“.
Sind Sie über den Link einer Partnerorganisation zur Registrierung gekommen, ist der Code bereits vorgemerkt und wird nach Ihrer Anmeldung automatisch eingelöst – abtippen müssen Sie ihn dann nicht.
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Zugang im Hochschulnetz
Der Campus-Pro-Tarif regelt, was lawlink für Sie tut. Ob Sie in der Zieldatenbank ankommen, hängt zusätzlich am Zugang Ihrer Einrichtung: Manche Datenbanken verlangen im Hochschulnetz zuerst ein Login über eine eigene Login-Seite, und dieser Login bleibt nur für eine gewisse Dauer aktiv.
Ist die Adresse dieser Login-Seite bei uns hinterlegt, zeigt lawlink sie beim Aufruf eines Zitats an, bevor die Weiterleitung erfolgt. Haben Sie den Hinweis abgeschaltet, finden Sie ihn in der Datenbankauswahl unter „Zugang zu externen Datenbanken“ wieder – siehe Wie stelle ich ein, wohin lawlink mich weiterleitet?.





